Die AGB BANKOMATKARTE gelten zwischen den Benutzern der CITYBIKE
SALZBURG-Fahrräder, die ein Fahrrad mittels Identifikation durch eine Bankomatkarte
entlehnen und der Gewista-Werbegesellschaft m.b.H. (im Folgenden "Betreiber").
Als Bankomatkarte
können verwendet werden:
1. Vertragsabschluss
Der
Benutzer meldet sich vor der erstmaligen Benutzung des CBS-Systems an einem
CB-Terminal oder im Internet an. Der Vertrag kommt mit vollständiger Anmeldung
und Bezahlung der einmaligen Anmeldegebühr direkt am CB-Terminal durch den
Benutzer zustande. Mit Abschluss der Anmeldung erklärt der Benutzer, dass er
diese AGB in der jeweils gültigen Fassung vollinhaltlich akzeptiert.
2. Rechte des Benutzers
2.1 Der Benutzer ist zur
Inanspruchnahme der von CBS angebotenen Dienstleistung im Rahmen des CBS-Systems
ohne Barzahlung berechtigt, solange die Bankomatkarte gültig ist und er in der
Lage ist, die eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen.
2.2 Der Benutzer ist
berechtigt, seine Fahrten und die daraus entstandenen Kosten sowie deren Status
(bezahlt / offen) im Internet unter www.citybikesalzburg.at unter Angabe
seiner Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) abzurufen.
2.3 Eine Liefer-, Leistungs-
oder Betriebspflicht des Betreibers besteht nicht.
3. Pflichten des Benutzers
Der Benutzer ist
verpflichtet,
-
den Stundentarif
entsprechend den vom Betreiber in den AGB-CBS festgesetzten Tarifen zu bezahlen;
-
seine Bankomatkarte und
die Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) sorgfältig zu verwahren und die
Zugangsdaten geheim zu halten;
-
für eine ausreichende
Deckung seines Kontos während der Vertragsdauer zu sorgen;
-
einen Diebstahl oder
Verlust seiner Bankomatkarte unverzüglich dem Betreiber (Tel. 0810 / 500 500; www.citybikesalzburg.at; kontakt@citybikesalzburg.at) und
der nächstgelegenen Polizeidienststelle zu melden sowie dem Betreiber eine Kopie
der Anzeige per Post zu senden.
4. Verrechnung
4.1 Die Anmeldegebühr ist sofort, die
Stundentarife bei Rückgabe und das Pauschalentgelt nach Ablauf von 120 Stunden
fällig.
4.2 Offene Beträge samt
allfälligen Zinsen, Spesen und Gebühren sind vom Benutzer ausschließlich mit der
Bankomatkarte direkt am CB-Terminal zu bezahlen.
4.3 Im Verzugsfall
gelten Verzugszinsen in Höhe von 8%; Mahn- und Inkassospesen sind zu ersetzen.
Bei Zahlungsverzug mit einzelnen Verbindlichkeiten oder beim fristlosen
Rücktritt vom Vertrag durch den Betreiber werden sämtliche Forderungen sofort
zur Zahlung fällig.
4.4 Die Aufrechnung von Gegenforderungen des
Benutzers ist ausgeschlossen, sofern er nicht Verbraucher im Sinne des
Konsumentenschutzgesetzes ist.
5. Haftung des Benutzers
5.1 Der Benutzer
haftet für jede vertrags- oder widmungswidrige oder sonst missbräuchliche
Verwendung seiner Bankomatkarte. Er hat den Betreiber für in diesem Zusammenhang
etwa an ihn gestellte Forderungen und Ansprüche in jeder Weise schad- und
klaglos zu halten.
5.2 Der Benutzer haftet für sämtliche
Forderungen und Ansprüche die dem Betreiber durch die Verwendung der
Bankomatkarte in dem Zeitraum vom Beginn des Vertrags bis zum Eingang der
Verständigung beim Betreiber über den Verlust, Diebstahl, die Beschädigung oder
andere Gründe entstehen. Ab ordnungsgemäßer Verständigung des Betreibers und
vorbehaltlich der Anerkennung der vorgebrachten Gründe seitens des Betreibers
haftet der Benutzer gegenüber dem Betreiber nicht für Forderungen aus einer
missbräuchlichen Verwendung der Bankomatkarte durch Dritte.
6. Vertragsdauer
6.1 Dieser Vertrag ist
solange gültig wie der bestehende Vertrag über die Bankomatkarte zwischen dem
Benutzer und der kartenausgebenden Bank.
6.2 Jeder Vertragsteil
ist berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist
mit eingeschriebenem Brief zu kündigen.
6.3 Jeder Vertragsteil
ist weiters berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos aufzulösen. Ein
wichtiger Grund auf Seiten des Benutzers, der den Betreiber zur fristlosen
Vertragsauflösung berechtigt, liegt insbesondere dann vor, wenn der Benutzer
seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, gegen eine sonstige mit diesem
Vertrag übernommene Verpflichtung verstößt, gegen ihn ein Konkurs- oder
Ausgleichsverfahren eröffnet wird oder der begründete Verdacht unberechtigter
oder missbräuchlicher Nutzung und Verwendung seiner Bankomatkarte besteht. Der
Betreiber ist in diesen Fällen berechtigt, den Benutzern mit sofortiger Wirkung
zu sperren.
6.4 Nach Beendigung des Vertrags, aus welchem
Grund auch immer, darf der Benutzer von den im Rahmen des Vertrags eingeräumten
Möglichkeiten zur Nutzung des CBS-Systems keinen Gebrauch mehr
machen.
7. Datenschutzrechtliche Zustimmungserklärung
Der
Benutzer ist damit einverstanden, dass seine im Rahmen der gegenständlichen
Vertrags- oder Geschäftsbeziehungen dem Betreiber bekannt gegebenen Daten beim
Betreiber zum Zweck der Abwicklung des Vertrages automationsgestützt gespeichert
werden, sowie vom Betreiber zu diesem Zweck an die im Rahmen des CBS-Systems
eingesetzten Subunternehmer (Gewista Service GmbH; Sycube
Informationstechnologie GmbH) übermittelt und innerhalb dieser Unternehmen
verarbeitet werden. Der Benutzer kann diese Zustimmungserklärung jederzeit
schriftlich widerrufen. Diesfalls endet der Vertrag mit Erhalt des Schreibens
durch den Betreiber.
8. Geltung der AGB - CITYBIKE SALZBURG
Für alle
Leistungen im Rahmen dieses Vertrages, die mit einer Bankomatkarte bezogen
werden, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen CITYBIKE SALZBURG in der
jeweils gültigen Fassung.
9. Haftung des Betreibers
Schadenersatzansprüche gegen den Betreiber, aus welchem Grund auch
immer, sind ausgeschlossen, insoweit sie nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder
Vorsatz des Betreibers verschuldet wurden. Die Beweislast hiefür obliegt dem
Benutzer, soweit er nicht Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes
ist. Schadenersatzansprüche gegen den Betreiber wegen Fehlfunktionen der
Bankomatkarte oder des CBS-Entlehnsystems sind generell ausgeschlossen.
10. Salvatorische
Klausel
Sollten
einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hievon unberührt. In diesem Fall
verpflichten sich die Vertragsteile, die unwirksamen Bestimmungen durch solche
zu ersetzen, die ihrer wirtschaftlichen Zielsetzung entsprechen.
11. Anwendbares Recht; Gerichtsstand
Der Vertrag zwischen Betreiber und Benutzer unterliegt
österreichischem Recht unter Ausschluß der Verweisungsnormen des
österreichischen internationalen Privatrechts. Für allfällige Streitigkeiten aus
oder im Zusammenhang mit dem Benutzungsvertrag ist, soweit zulässig, das
sachlich zuständige Gericht für Wien – Innere Stadt ausschließlich zuständig.
12. Geltung dieser AGB
Die AGB
BANKOMATKARTE gelten in der jeweils auf der Homepage www.citybikesalzburg.at verlautbarten
Fassung. Durch die Eingabe des Passwortes am CB-Terminal akzeptiert der Benutzer
die AGB BANKOMATKARTE in der jeweils aktuellen Fassung. Im Übrigen bedürfen Änderungen
oder Ergänzungen des Vertrags der Schriftform.
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