Die AGB CITYBIKE SALZBURG gelten zwischen den Benutzern der CITYBIKE
SALZBURG-Fahrräder und der Gewista-Werbegesellschaft m.b.H. (im Folgenden
"Betreiber").
1. Anmeldung
Bei der
erstmaligen Benutzung hat sich der Benutzer am CB-Terminal anzumelden. Der
Benutzer bestätigt mit der Anmeldung die Kenntnisnahme und akzeptiert die
Geltung
2. Verwendung der Anmeldung in einem anderen Citybike-System des
Betreibers
Bei Entnahme eines Fahrrades in einem
anderen Citybike-System des Betreibers als Citybike Salzburg gelten die AGB des
jeweiligen Citybike-Systems (z.B. AGB CITYBIKE WIEN bei Entlehnung eines
CITYBIKE WIEN-Fahrrades).
3. Entnahme und Vertragsabschluss
Die Entnahme eines Fahrrads erfolgt
durch Eingabe der Zugangsdaten am CB-Terminal und die Lösung des Fahrrads von
der Verriegelung (Bikebox). Mit der Entnahme kommt ein Benutzungsvertrag über
das entnommene Fahrrad über einen Zeitraum nach Wahl des Benutzers, maximal
jedoch über 120 Stunden zustande. Die Zeit beginnt mit der Entnahme und endet
mit der Rückgabe an einer Bikestation. Der Betreiber kann einen Vertragsabschluß
ohne Angabe von Gründen verweigern.
4. Rückgabe
Die Rückgabe erfolgt ausschließlich an den hiefür vorgesehenen
Bikestationen durch Verriegelung an der Bikebox. Die vollständige Verriegelung
wird durch ein stabil leuchtendes grünes Licht an der Bikebox
angezeigt.
5. Tarif
Vom
Benutzer sind zu entrichten:
Einmalige
Anmeldegebühr: |
Euro
1,00 |
1. Stunde |
gratis |
2. Stunde |
Euro 1,00 pro angefangener Stunde |
3. Stunde |
Euro 2,00 pro angefangener Stunde |
4. bis 120. Stunde |
Euro 4,00 pro angefangener Stunde |
Pauschalentgelt bei Überschreitung von 120
Stunden |
Euro 600,00
|
Gebühr bei unversperrt
vorgefundenem Fahrrad |
Euro 20,00
|
Bei Postversand an eine Adresse außerhalb von Österreich sind
die anfallenden Versandkosten zu entrichten.
Sämtliche im Vertrag genannten Beträge gelten bis auf weiteres. Der
Betreiber kann diese Beträge jederzeit ändern. Eine Änderung muss vom Betreiber
in schriftlicher Form (auf der Citybike Salzburg Homepage, www.citybikesalzburg.at) bekannt
gegeben werden.
6. 15-minütige Wartefrist vor neuerlicher Gratisstunde
Entnahmen innerhalb von 15 Minuten nach der letzten Rückgabe gelten nicht
als neue Entnahme, sondern als Fortsetzung der vorigen Fahrt.
7. Überschreitung von 120 Stunden
Bei
Nichtrückgabe innerhalb von 120 Stunden – aus welchem Grund auch immer - gilt
anstelle des Stundentarifs ein Pauschalentgelt von Euro 600,-. Der Betreiber
bleibt diesfalls Eigentümer des Fahrrades.
8. Bezahlung
Die Bezahlung erfolgt ausschließlich im Rahmen der angebotenen
Möglichkeiten (Bankomatkarte, Kreditkarte oder SEPA-Bankeinzug). Die einmalige
Anmeldegebühr ist sofort, die Stundentarife bei Rückgabe und das Pauschalentgelt
nach Ablauf von 120 Stunden fällig. Im Verzugsfall gelten 8% Verzugszinsen als
vereinbart; Mahn- und Inkassospesen sind zu ersetzen.
9.
Nutzungsrecht
Der Benutzer ist berechtigt, das Fahrrad im Gebiet der Landeshauptstadt
Salzburg in Übereinstimmung mit den einschlägigen Regeln der
Straßenverkehrsordnung ausschließlich zu Zwecken des Straßenverkehrs zu
nicht-gewerblichen Zwecken selbst zu benutzen.
Verboten
sind daher insbesondere:
- Jede Weitergabe des Fahrrades an
Dritte.
- Die Mitnahme von Personen.
- Die Benutzung außerhalb der
Stadtgrenzen Salzburgs.
- Das Fahren auf Gehsteigen.
- Die Nichtbenutzung vorhandener
Radfahrstreifen und Radwege.
- Die Benutzung von Mobiltelefonen
während des Fahrens.
- Die Benutzung in
durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigtem Zustand.
Bei Verstößen gegen diese AGB ist der Betreiber zur sofortigen Abnahme
des Fahrrades berechtigt. Die verrechnete Zeit läuft diesfalls bis zur
Verriegelung an einer Bikebox durch den Betreiber, welche innerhalb einer
angemessenen Frist erfolgt.
10. Pflichten des Benutzers
Der
Benutzer ist verpflichtet,
-
unverzüglich nach der Entnahme und vor jeder Benutzung zu
überprüfen, ob das Fahrrad funktionstüchtig und verkehrssicher ist und, wenn
dies nicht der Fall ist, das Fahrrad nicht zu benutzen und unverzüglich als
fehlerhaft zurückzugeben (diesfalls entfällt die 15-minütige Wartefrist gemäß
Punkt 4);
-
den Stundentarif bei
Rückgabe entsprechend der bei der Anmeldung gewählten Zahlungsweise
(Bankomatkarte, Kreditkarte oder SEPA-Bankeinzug) zu bezahlen;
-
das Fahrrad sorgfältig
zu behandeln;
-
einen Diebstahl oder
Verlust des Fahrrads unverzüglich dem Betreiber (Tel. 0810 / 500 500; www.citybikesalzburg.at, kontakt@citybikesalzburg.at) und
der nächstgelegenen Polizeidienststelle zu melden sowie dem Betreiber eine Kopie
der Anzeige per Post zu senden;
-
das Fahrrad nach
spätestens 120 Stunden an einem CB-Terminal des Betreibers zurückzugeben;
-
11. Haftung des Benutzers
Der Benutzer haftet für sämtliche von ihm vorsätzlich oder grob
fahrlässig verursachte Schäden, die am Fahrrad entstehen. Er haftet weiters
alleine für sämtliche Schäden Dritter, die er während der Benutzung verursacht
und ist verpflichtet, den Betreiber diesbezüglich vollständig schad- und klaglos
zu halten.
12. Haftung des Betreibers
Die Benutzung
erfolgt auf eigenes Risiko des Benutzers. Der Betreiber haftet lediglich dafür,
dass die Fahrräder im Rahmen der üblichen Intervalle gewartet und im Rahmen
dieser Wartungsarbeiten in einen funktionstüchtigen und verkehrssicheren Zustand
gebracht werden. Da nicht nach jeder Benutzung eine Inspektion durch den
Betreiber erfolgen kann, haftet er nicht für den Zustand der an den CB-Terminals
bereitgestellten Fahrräder. Die Überprüfung der Funktionstüchtigkeit und
Verkehrssicherheit obliegt vielmehr dem Benutzer (siehe Punkt 10 „Pflichten des
Benutzers“).
13.
Salvatorische Klausel
Sollten
einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hievon unberührt. In diesem Fall
verpflichten sich die Vertragsteile, die unwirksamen Bestimmungen durch solche
zu ersetzen, die ihrer wirtschaftlichen Zielsetzung entsprechen.
14. Anwendbares Recht; Gerichtsstand
Der Vertrag zwischen Betreiber und
Benutzer unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der
Verweisungsnormen des österreichischen internationalen Privatrechts. Für
allfällige Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit dem Benutzungsvertrag
ist, soweit zulässig, das sachlich zuständige Gericht für Wien – Innere Stadt
ausschließlich zuständig.
15. Geltung dieser AGB
Die AGB CITYBIKE SALZBURG gelten in der jeweils auf
der Homepage www.citybikesalzburg.at verlautbarten Fassung.
Durch die Eingabe des Passwortes am CB-Terminal akzeptiert der Benutzer die AGB
CITYBIKE SALZBURG in der jeweils aktuellen Fassung. Im Übrigen bedürfen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags der
Schriftform.
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